EfA steht für „E-Government für alle“ und bezieht sich auf die Nutzung von Informationstechnologie (IT), um die Verwaltung von Regierungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. EfA-Dienste umfassen in der Regel die Bereitstellung von Online-Formularen, elektronischen Antragsverfahren und anderen Diensten, die es Bürgern ermöglichen, Regierungsdienstleistungen online zu beantragen und zu verwalten.
EfA wird in vielen verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt:
- Bürgerservice: EfA-Dienste können genutzt werden, um Bürgern den Zugang zu Regierungsdienstleistungen wie beispielsweise Personalausweis- oder Reisepassanträgen, Meldewesen, Wohngeld- und Sozialleistungen zu erleichtern.
- Finanzen und Steuern: EfA-Dienste können genutzt werden, um die Abwicklung von Finanz- und Steuerangelegenheiten zu vereinfachen, beispielsweise die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen oder die Beantragung von Fördermitteln.
- Bildung und Arbeit: EfA-Dienste können genutzt werden, um Bürgern den Zugang zu Bildungs- und Arbeitsplatzangeboten zu erleichtern, beispielsweise durch die elektronische Bewerbung um einen Job oder die Online-Einschreibung an einer Universität.
- Umwelt und Verkehr: EfA-Dienste können genutzt werden, um die Verwaltung von Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten zu vereinfachen, beispielsweise die Beantragung von Baugenehmigungen oder die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen.