Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP– Drucksache 19/28391 Link
Zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit haben Bund und Länder gemeinsam das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet, das am 18. Juli 2016 verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um das Steuerverfahren zeitgemäß weiterzu-entwickeln und die Digitalisierung voranzutreiben.
Der Vollzug der Steuergesetze konnte bereits in einigen Teilen digitalisiert werden. Die KONSENS-Verfahren müssen dabei immer die aktuell geltenden steuerrechtlichen Vorschriften abbilden. Hier wirkt sich die hohe Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit in der Steuergesetzgebung besonders negativ auf die Verfahrensentwicklungsdauern, die Verfahrensentwicklungskosten und die Verfahrenspflegekosten aus (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 19/26377).
Durch eine Erhöhung der Automationsfreundlichkeit und Digitaltauglichkeit der Steuergesetze könnten nach Ansicht der Fragesteller die Verfahrensentwicklungsdauer verringert sowie die Verfahrensentwicklungs- und Pflegekos-ten reduziert werden. Gleichzeitig könnten die Steuergesetze an die Potenziale der vorhandenen Techniklösungen angepasst werden, um die bestehenden IT- und Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse zu optimieren. Es bedarf aus Sicht der Fragesteller einer kontinuierlichen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen IT-Experten und Juristen bei der Ingangsetzung neuer Gesetzesvorhaben sowie einer Etablierung eines „Digital-TÜVs“ zur Verbesserung und systematischen Kontrolle der Vollzugs- und Digitaltauglichkeit von Gesetzentwürfen im Steuerbereich.