Was kommt nach dem Antragsformular?

9. Juli 2026 · Bastian Hosan, Tagesspiegel Background · Antragsverfahren, Registermodernisierung, KI in der Verwaltung

„Der Antrag ist für die Verwaltung das, was die Europalette für die Logistik ist: ein universeller Träger, mit dem Informationen ins Amt gelangen und dort Prozesse starten.“ Mit diesem Bild von Björn Niehaves eröffnete Bastian Hosan Anfang Juli einen Thread über ein Thema, über das kaum jemand nachdenkt, und der mit 65 Kommentaren der meistdiskutierte im Feld dieses Sommers wurde.

Der Befund dahinter ist ernüchternd. Seit Jahren wird der Antrag digitalisiert, und in vielen Großstädten liegt die digitale Antragsquote zwischen einem und fünfzig Prozent. Das Nadelöhr liegt dabei nicht beim Ausfüllen: Rund neunzig Prozent der Anträge gehen fehlerhaft ein, weil die richtigen Nachweise fehlen, was die Wartezeiten teilweise auf Monate treibt.

Neu ist die Verschiebung, die Hosan beschreibt. Seit es leistungsfähige Sprachmodelle gibt, beantragen messbar mehr Menschen Leistungen und legen häufiger Widerspruch ein; wer abgelehnt wird, lässt sich in Minuten einen siebenseitigen Einspruch schreiben. Die Verwaltung kann nicht mit denselben Mitteln antworten, weil Bürgerinnen ihren Fall bedenkenlos bei einem Chatbot hochladen und dem Staat der Datenschutz genau das verbietet. Niehaves nennt diese Phase „Erstverschlimmerung“ und sieht danach drei Wege: aufrüsten, die Verfahren radikal vereinfachen, oder den Antrag ganz auflösen und von sich aus auf die Menschen zugehen.

Mein Einwurf zielte auf den dritten Weg:

Der stärkste Punkt steckt für mich in Ihrem dritten Weg. Das Nadelöhr sitzt bei der Bearbeitung, weil rund 90 Prozent der Anträge ohne die richtigen Nachweise eingehen. Dieser Engpass löst sich in dem Moment auf, in dem die annehmende Stelle die Nachweise selbst aus den Registern zieht, statt sie den Menschen abzuverlangen. Genau das ist das Versprechen von Once-Only und NOOTS.

Und dieselbe Registeranbindung ist die Voraussetzung für den dritten Weg: eine Leistung von sich aus anzubieten geht nur, wenn der Staat die Anspruchsdaten schon vorliegen hat. Der Sprung vom Aufrüsten zum Auflösen des Antrags ist damit vor allem eine Frage der Registerinfrastruktur, ob die Verwaltung auf ihre eigenen Daten zugreifen darf und kann. Die agentische KI macht den Reformdruck sichtbar, begehbar macht den dritten Weg die Anbindung darunter.

Hosan antwortete mit einer Einschränkung, die trägt: Es gehe immer auch um Daten, auf die der Staat keinen Zugriff hat, Mietverträge etwa. Damit ist die Grenze des Registerarguments benannt. Der dritte Weg funktioniert für Leistungen, deren Anspruchsvoraussetzungen der Staat selbst kennt, und er endet dort, wo private Verhältnisse nachzuweisen sind.

Der Thread lieferte drei weitere Linien. Horst Baier, früher CIO Niedersachsens, sagte den klassischen Formularservern das Ende voraus: Die mit über einer Milliarde Euro entwickelten Einer-für-Alle-Leistungen hätten nur einen Lebenszyklus, künftig führten dialogbasierte Systeme durch die Daten und schöben sie über Schnittstellen in die Fachverfahren. Franziska Seidel hielt den digitalen Antrag für eine Übergangslösung und formulierte die Frage anders: wie man Verwaltungsverfahren so gestaltet, dass Anträge weitgehend überflüssig werden. Jochen Matthaeus widersprach dem Begriff „Erstverschlimmerung“: Aus Bürgersicht sei es eine Erstaufholung, verschlimmert werde die Lage allein für die Bearbeitungsseite, was Hosan bestätigte.

Stand: 2. August 2026. Original-Post.


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