30. Juni 2026 · Matthäus Schlummer, Nationaler Normenkontrollrat · FIM, Rechtsetzung, Nachnutzung
Thomas Tursics, der bei der Föderalen IT-Kooperation für das Föderale Informationsmanagement zuständig ist, meldete Ende Juni eine Änderung, die nach Produktpflege klingt. Das FIM-Portal hat eine überarbeitete Startseite bekommen, und bei den Stammtexten gibt es zusätzliche Handlungsfälle und Filter, um leichter zu erkennen, welche geänderten Leistungstexte in der eigenen Organisation eine Anpassung nach sich ziehen. Nebenbei bemerkte er, FIM liege seit einem Jahr in seiner Produktgruppe und habe bis dahin keinen Kanal für Neuigkeiten gehabt.
Matthäus Schlummer vom Normenkontrollrat teilte das mit einer Einordnung, die den Vorgang aus dem Klein-Klein heraushebt: Wenn die Bundesregierung wolle, dass Änderungen an Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche kommen, müsse sie sich früh um die Anpassung der FIM-Artefakte kümmern.
Damit steht dieselbe Reihenfolge-Frage im Raum, die den Normenkontrollrat seit Jahren beschäftigt. Eine Rechtsänderung wird beschlossen, und irgendwann danach müssen Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse nachgezogen werden, damit die Änderung bei den ausführenden Stellen ankommt. Ob dieser Nachlauf Wochen oder Jahre dauert, entscheidet über das tatsächliche Tempo.
Mein Einwurf griff die Filterfunktion auf:
Der Stammtext-Änderungsfilter klingt nach Klein-Klein, ist aber der eigentlich wichtige Schritt: Er macht aus FIM eine lebende Quelle statt einer einmaligen Dokumentation. Erst wenn eine Leistungsänderung oben nachvollziehbar bis zu der Stelle reicht, die unten reagieren muss, wird aus „beschrieben“ auch „in der Fläche“. Matthäus Schlummers Punkt trifft das genau: FIM-Pflege ist nicht die Fußnote nach der Rechtsänderung, sondern der Hebel fürs Tempo. Spannend finde ich die Anschlussfrage, ob der Filter perspektivisch ein organisatorisches Signal an die Redaktionen bleibt, oder ob die geänderten Artefakte irgendwann maschinenlesbar in die nachgelagerten Formulare und Prozesse durchschlagen, ohne dass jede Organisation sie lokal neu nachbaut.
Diese Anschlussfrage blieb im Thread unbeantwortet, und sie ist die eigentliche Wegmarke. Ein Filter, der Redaktionen auf Änderungsbedarf hinweist, spart Suchzeit. Artefakte, die maschinenlesbar in nachgelagerte Formulare und Fachverfahren durchschlagen, sparen die Nacharbeit selbst. Zwischen beidem liegt der Unterschied zwischen einem gepflegten Katalog und einer Infrastruktur.
Die Frage berührt dieselbe Stelle im Gesetzgebungsverfahren wie der zusammengeführte Digitalcheck [Wann entscheidet sich, ob ein Gesetz automatisierbar ist?]: Was früh eindeutig festgelegt wird, muss später nicht in jeder Organisation einzeln nachgebaut werden.
Stand: 2. August 2026. Original-Post.
