2. Juli 2026 · Basanta E. P. Thapa, Geschäftsführer NEGZ · KI in der Verwaltung, Verantwortung, Staatsmodernisierung
Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, hat Anfang Juli im Handelsblatt beschrieben, was KI für die Staatsmodernisierung leisten kann und wo die Grenze verläuft. Basanta Thapa, Geschäftsführer des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums, teilte die Kolumne mit dem Kommentar, man solle bei aller Technikbegeisterung den Punkt nicht vergessen, dass politische Zielkonflikte sich nicht mit KI wegbeschleunigen lassen.
Schnitzer argumentiert an drei Stellen. Beim Tempo: Genehmigungsverfahren dauern auch deshalb lange, weil echte Zielkonflikte zwischen Klimaschutz, Naturschutz und lokalen Interessen auszutragen sind, und diese Gewichtung kann keine Software übernehmen. Bei der Zersplitterung: KI kann Formulare vorausfüllen, die Notarpflicht abschaffen und IT-Systeme interoperabel machen kann sie nicht, dafür muss das Verfahren neu gestaltet werden. Und beim Personal: Der viel zitierte Mensch in der Schleife trägt nur, wenn er Zeit, Kompetenz und Autorität hat, dem System zu widersprechen. Ihr Satz dazu: „Wer täglich Hunderte Vorschläge abnicken muss, überwacht nicht, er legitimiert.“
Mein Einwurf griff den dritten Punkt auf:
Der Punkt mit dem Wegbeschleunigen trifft den Kern. Ergänzend: Der Zielkonflikt verschwindet nicht, wenn ein Mensch in die Schleife rückt. Er landet bei ihm. Ob diese Stelle die Abwägung wirklich trägt oder nur abnickt, entscheidet nicht die KI, sondern die Struktur dahinter. Hat sie Zeit, Kompetenz und Autorität, dem Vorschlag zu widersprechen, und gibt es einen benannten Ort, an dem die Entscheidung auch verantwortet wird? Fehlt das, beschleunigt die KI genau das Abnicken, das Schnitzer beschreibt. Die eigentliche Reformfrage ist damit eine andere: wo im Verfahren die Abwägung sitzt und wer sie trägt.
Offen bleibt, wie sich diese Bedingung überhaupt prüfen ließe. Zeit, Kompetenz und Autorität einer Bearbeitungsstelle stehen in keiner Leistungsbeschreibung und tauchen in keiner Wirtschaftlichkeitsrechnung auf. Solange die Entlastungswirkung einer KI-Einführung in eingesparten Bearbeitungsminuten gemessen wird, misst man genau den Vorgang, der die Abwägung verdrängt.
Stand: 1. August 2026. Original-Post. Zitate aus Monika Schnitzers Handelsblatt-Kolumne, Juli 2026.
