Wer trägt die Abwägung zur digitalen Souveränität?

7. Juli 2026 · Ann Cathrin Riedel, Managing Director NExT e. V. · Digitale Souveränität, Cloud, Verwaltungspraxis

„Alle wollen digital souverän werden, aber irgendwer muss es auch machen.“ Mit diesem Satz stellte Ann Cathrin Riedel Anfang Juli ein Policy-Papier zur Cloud-Souveränität vor, entstanden im Projekt GovImpact von NExT e. V. und DigitalService, verfasst von Anke Obendiek unter Mitwirkung von Melike Geyik, gefördert von der Stiftung Mercator.

Ihr Argument richtet sich gegen die Vorstellung, Souveränität sei ein Kriterium, das sich in einer Beschaffung abhaken lässt. Das Ziel zieht Abwägungen nach sich, die vorher gestellt und beantwortet werden müssen, und diese Entscheidungen gehören in vielen Fällen auf die Führungsebene. Stattdessen landen sie auf der Arbeitsebene, die damit allein gelassen und überfordert wird. Das Papier schlägt vier Stränge vor: Transparenz und Priorisierung, finanzielle Befähigung und operative Unterstützung, aktive Marktsteuerung und Vergabeprozesse, Kulturwandel.

Der Thread ergänzte drei Perspektiven, die zusammen ein präziseres Bild ergeben. Ilja Doert erweiterte den Rahmen über die Cloud hinaus: Am Ende gehe es um die Frage, ob Verwaltungen mit souveränen Lösungen tatsächlich arbeitsfähig bleiben, im Alltag, in Fachverfahren, im Support. Souveränität sei deshalb ein Entwicklungsprozess, in dem Architektur, Betrieb, Beschaffung, Kompetenzen und Nutzerakzeptanz zusammen gedacht werden. Jan-Hinrich Hey setzte die zeitliche Dimension daneben: Technologische, regulatorische und geopolitische Bedingungen ändern sich laufend, deshalb brauche die Verwaltung neben Entscheidungskriterien auch Verfahren, mit denen Entscheidungen regelmäßig überprüft und angepasst werden können. André Nemat verwies auf offene Standards und Datenraum-Architekturen als Weg, Souveränität überhaupt beschaffbar zu machen.

Mein Einwurf ergänzte die Nutzungsseite:

Genau hier wird digitale Souveränität zu einer Designfrage. Eine technisch kontrollierbare Lösung reicht nicht, wenn sie Arbeitsabläufe verschlechtert, Medienbrüche erzeugt oder ihre Nutzer dauerhaft zu Umwegen zwingt. Wechsel- und Betriebsfähigkeit müssen deshalb gemeinsam mit fachlicher Nutzbarkeit gestaltet werden. Sonst gewinnen wir technische Unabhängigkeit und verlieren operative Handlungsfähigkeit.

Offen bleibt, wie die Führungsebene die Abwägung übernehmen soll, die Riedel ihr zuschreibt. Eine Entscheidung über Cloud-Souveränität setzt voraus, dass jemand die technischen Abhängigkeiten des eigenen Hauses überblickt, und genau diese Übersicht liegt in der Regel auf der Arbeitsebene, die entlastet werden soll.

Stand: 2. August 2026. Original-Post.


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