19. Juni 2026 · Prof. Dr. Norbert Pohlmann, Institut für Internet-Sicherheit · Cybersicherheit, Verantwortung, Staatliche Handlungsfähigkeit
Norbert Pohlmann, Professor für Cyber Security und Direktor des Instituts für Internet-Sicherheit, zog Mitte Juni eine Nachlese zur Konferenz Public IT-Security in Berlin. Zwei Foren beschrieb er genauer.
Im Forum zum Cyber-Dome für Deutschland verteidigte er das Konzept gegen das Missverständnis, es handle sich um ein kaufbares Produkt. Gemeint ist eine koordinierte nationale Schutzinfrastruktur, gemeinsam getragen von Unternehmen, Behörden und weiteren Organisationen, die Früherkennung, Analyse und Abwehr systematisch bündelt. Die Hürde liege in der Umsetzung, Überzeugung sei reichlich vorhanden.
Im Forum zur Cyber-Nation Deutschland herrschte nach seiner Darstellung Einigkeit über die Richtung: gemeinsame Kompetenzzentren, abgestimmte Technologien, höhere Investitionen, Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und rund drei Millionen Unternehmen. Sein Befund zum Ergebnis ist der bemerkenswerte Teil des Beitrags: „Die Frage, wer konkret die Verantwortung übernimmt, konnte auch diesmal nicht beantwortet werden.“ Thomas Uhlemann ergänzte im Thread, Deutschland debattiere gut und handle zu wenig.
Mein Einwurf schlug vor, die offen gebliebene Frage anders zu stellen:
Für mich ist die offen gebliebene Verantwortungsfrage der zentrale Befund.
Wir behandeln sie oft als politische Wer-Frage. Eigentlich ist sie aber eine Architekturfrage: Verantwortung entsteht erst, wenn es eine klare Zuständigkeit gibt, die im Ernstfall entscheiden, koordinieren und auch zurücknehmen kann.
Genau deshalb finde ich Ihr Bild des Cyber-Dome als koordinierte Infrastruktur so treffend. Wenn Früherkennung, Analyse und Abwehr national zusammengedacht werden sollen, braucht es auch einen benannten Ort, an dem aus Lagebild Entscheidung wird.
Sonst bleiben die Gespräche da. Die Umsetzung aber nicht.
Offen bleibt der Befund selbst. Eine Fachkonferenz, die sich über Richtung, Technologien und Investitionsbedarf einig ist und die Zuständigkeitsfrage erneut vertagt, beschreibt ein strukturelles Muster. Beim nächsten Vorfall wird die Zuständigkeit ad hoc geklärt, und zwar von denen, die gerade greifbar sind.
Stand: 1. August 2026. Original-Post.
