Was passiert, wenn die Altersgrenze vor der Verifikation kommt?

13. Juli 2026 · Markus Beckedahl, Zentrum für Digitalrechte und Demokratie · Altersverifikation, Plattformregulierung, EUDI-Wallet

Eine von der EU-Kommission beauftragte Expertengruppe hat ihren Bericht zu Zugangsbeschränkungen für Minderjährige in sozialen Medien vorgelegt. Markus Beckedahl, Mitgründer der re:publica, referierte ihn Mitte Juli und legte den Finger auf die Stelle, an der die Empfehlung ihre eigene Voraussetzung schuldig bleibt.

Empfohlen wird eine EU-weite Beschränkung unter 13 Jahren, mit Ausnahmen für elterliche Zustimmung und schulische Nutzung; die verschiedentlich diskutierte Grenze von 16 empfiehlt der Bericht ausdrücklich nicht und überlässt sie den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung tendiert nach Beckedahls Darstellung zu einer Grenze bei 14. Der substanziellere Teil der Empfehlung ist eine Beweislastumkehr: Ab 13 sollen Plattformen Funktionen nur freischalten dürfen, wenn sie deren Sicherheit belegen können, und endloses Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen sowie Empfehlungssysteme sollen europaweit reguliert werden, mit schützenden Voreinstellungen als Standard.

Die offene Flanke ist die Altersprüfung selbst. Der Bericht schließt Ausweisdokumente und biometrische Daten aus und verweist auf Zero-Knowledge-Verfahren. Beckedahls Satz dazu: „Wer das Alter aller prüft, prüft die Identität aller.“

Mein Einwurf ergänzte die zeitliche Dimension:

„Wer das Alter aller prüft, prüft die Identität aller“ benennt die offene Flanke präzise. Dazu kommt eine Reihenfolge-Frage: Die Infrastruktur für den datensparsamen Ausweg entsteht gerade erst parallel. Die EUDI-Wallet ist mit selektiver Offenlegung konzipiert, ein Dienst fragt ein einzelnes Attribut ab (etwa „über 13″), die vollständige Identität bleibt bei den Nutzenden. In Deutschland ist der Start für Anfang 2027 angesetzt. Kommt die Zugangsbeschränkung vorher, entsteht ein Vakuum: Der Bericht schließt Ausweisdokumente und Biometrie richtigerweise aus, verfügbar und eingespielt sind heute aber vor allem genau diese Verfahren. Die Altersgrenze bräuchte deshalb eine explizite Kopplung an die zulässige Verifikationsmethode. Sonst setzen die Plattformen den Standard, bevor das bessere Verfahren existiert.

Offen bleibt, ob eine solche Kopplung überhaupt vorgesehen ist. Und die Frage, die Beckedahl selbst anschließt: warum die Kommission den Beweislast-Maßstab, den sie den Plattformen auferlegt, nicht ebenso an die Anbieter großer KI-Systeme anlegt.

Stand: 1. August 2026. Original-Post.


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